Schlagwort: Tierschutz

  • ANIMAL SPIRIT: Fohlen verdienen Freiheit

    ANIMAL SPIRIT: Fohlen verdienen Freiheit

    Laaben (ots) –

    Ein erheblicher Teil der auf Fohlenauktionen verkauften Tiere landet beim Schlachter

    Wir von ANIMAL SPIRIT retten seit 24 Jahren jeden Herbst unzählige Fohlen, die ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Fohlenmast und dann zum Schlachter gehen würden. In Österreich werden viele Fohlen – v.a. Haflinger und Noriker – nach dem Almabtrieb im Herbst auf Fohlenauktionen angeboten.

    Was sind Fohlenauktionen?

    Fohlenauktionen sind Versteigerungen von ca. nur vier bis acht Monate alten Fohlen! Bevor Fohlen überhaupt bei solchen Auktionen antreten “dürfen”, gibt es Vorauswahlen. Kriterien sind dabei z.B. die Bewegungsqualität, die Abstammung, die Farbe und das Exterieur. Viele Fohlen werden bereits bei diesen Vorauswahlen aussortiert. Der Großteil der aussortierten Fohlen kann nur hoffen, daß ihr Lebensweg, wie leider so häufig, nicht am Schlachthof endet.

    Warum sind Fohlenauktionen problematisch?

    Viele der Fohlen, die bei den Vorauswahlen ausscheiden und auch jene, die bei den Auktionen keinen guten Preis erhalten, landen häufig beim Schlachter. Dr. Franz-Joseph Plank erklärt: „Einige wenige Fohlen werden zu teuren Preisen verkauft oder als Zuchthengste gekört. Der Großteil der übrig gebliebenen Fohlen kann nur hoffen, daß Privatleute sie kaufen. Für die vielen Züchter rentiert es sich nicht, die Fohlen zu behalten und aufzuziehen, wenn sie nicht als Zuchtpferde infrage kommen. Deshalb werden sehr viele Fohlen gerade im Herbst nach den Auktionen an Händler oder Schlachter verkauft. Auch den Zuchtstuten, die nicht mehr tragend werden, droht die Schlachtung.“

    Wie helfen wir von ANIMAL SPIRIT den Fohlen?

    Wir haben – gemeinsam mit unseren SpenderInnen – in den letzten 24 Jahren viel bewirken können: An die 1.300 Pferde – allein letztes Jahr waren es über 100 Fohlen – verdanken uns ein schönes Leben bis zu ihrem natürlichen Tod auf privaten Lebensplätzen! Wir sind bei Fohlenauktionen anwesend und kaufen Fohlen frei, die ansonsten geschlachtet werden. Auch können wir Fohlen, die bereits in der Vorauswahl von der Zucht ausselektiert wurden, d.h. nicht „schön“ genug für die Weiterzucht sind, übernehmen und an gute private Plätze weitervermitteln. Bereits Ende August finden die ersten Vorauswahlen bzw. Versteigerungen statt und Anfang September können wir die ersten Fohlen retten.

    Wenn Sie einen Lebensplatz (gegen Schutzvertrag) für ein oder mehrere Haflinger- oder Norikerfohlen anbieten können, bitte umgehend bei uns unter tanja@animal-spirit.at melden.

    UNTERSTÜTZEN SIE UNS SPENDEN (https://animal-spirit.at/spenden-fohlen/)

    Pressekontakt:

    ANIMAL SPIRIT
    Dr. Franz-Joseph Plank
    Telefon: (+43) 0676 7082434
    E-Mail: office@animal-spirit.at

    Quelle: ANIMAL SPIRIT: Fohlen verdienen Freiheit

  • Nach Lebensraumzerstörung durch RWE: Bedrohte Mehlschwalben weiterhin auf Lebensstätten angewiesen / Klage gegen den Kreis Bergstraße – Forderung zu wirksamen Schutzmaßnahmen

    Nach Lebensraumzerstörung durch RWE: Bedrohte Mehlschwalben weiterhin auf Lebensstätten angewiesen / Klage gegen den Kreis Bergstraße – Forderung zu wirksamen Schutzmaßnahmen

    Wiesbaden / Heppenheim / Biblis (ots) –

    Wildtierschutz Deutschland hat zwischen Juli und August 2026 an den Hubgerüsten beider Reaktorgebäude des Kernkraftwerks Biblis Mehlschwalben und Nester mit Jungtieren dokumentiert. Damit bildet sich auf dem Kraftwerksgelände nach der Zerstörung von 400 Nestern durch RWE erneut eine Schwalbenkolonie – ausgerechnet an den Gebäuden, an denen das von Wildtierschutz Deutschland organisierte Naturschutzbündnis (MUNA e.V., BUND Hessen – KV Bergstraße, Wildtierschutz Deutschland) von Anfang an Nisthilfen empfohlen hatte. Der Kreis Bergstraße sollte RWE nun dringend zu zusätzlichen, wirksamen Schutzmaßnahmen verpflichten.

    An den inzwischen abgebrochenen Kühltürmen lebte über Jahrzehnte eine Kolonie von bis zu 800 standorttreuen

    Schwalbenturm Biblis vor Reaktorgebäude.jpeg Mehlschwalben. Mit dem Abriss des letzten Kühlturms am 16. Januar 2026 verschwanden ihre letzten Brutstätten. Acht bereits 2023 als Ausgleich errichtete Schwalbenhäuser auf niedrigen Masten in offener Landschaft werden auch im vierten Sommer von den Mehlschwalben nicht akzeptiert.

    Die Abbruchgenehmigung gibt für genau diesen Fall weitere Maßnahmen vor, wenn nach drei Jahren keine Besiedlung erfolgt ist. Dennoch hat sich der Kreis Bergstraße bislang geweigert, RWE auf dieser Grundlage zu Nachbesserungen zu verpflichten.

    „Die Mehlschwalben zeigen selbst, welcher Standort geeignet ist und kommen immer wieder dorthin zurück. Die seit vier Jahren unbesiedelten Schwalbenhäuser sind als Ersatzmaßnahme gescheitert, während sich an beiden Reaktorgebäuden eine neue Kolonie bildet. Der Kreis muss jetzt handeln“, erklärt Florinde Stürmer, Vorstandmitglied von Wildtierschutz Deutschland.

    Eine weitere Stimme aus dem Bündnis: „Wir sehen den Kreis Bergstraße in der Pflicht, RWE anzuordnen, die Schwalbenkolonie auf dem AKW-Gelände zu schützen und wieder aufzubauen.“ Dirk Bernd, Vorsitzender von MUNA e.V. in Heppenheim.

    Die rund 40 Meter hohen Reaktorgebäude liegen nahe den früheren Brutplätzen und bieten wesentlich bessere Voraussetzungen als die relativ niedrigen, freistehende Masten mit Schwalbenhäusern außerhalb der Bebauung. An beiden Gebäuden und den vorgelagerten Hubgerüsten können Schwalbenbretter und Kunstnester angebracht und die verbliebene Kolonie gezielt wieder aufgebaut, gesichert und gefördert werden.

    Am 7. August 2026 hat MUNA e.V., unterstützt von Wildtierschutz Deutschland und dem Kreisverband Bergstraße des BUND Hessen, beim Verwaltungsgericht Darmstadt Klage gegen die Abbruchgenehmigung erhoben. Das Gericht soll prüfen, ob die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen genügen und die ökologische Funktion der zerstörten Brutstätten tatsächlich erhalten wurde.

    Sogenannte CEF-Maßnahmen müssen die ökologische Funktion zerstörter Brutstätten ohne Unterbrechung erhalten. Entscheidend ist nicht allein die Zahl bereitgestellter Kunstnester: Die Ersatznistplätze müssen geeignet sein und angenommen werden. Wildtierschutz Deutschland fordert deshalb, die Wiederansiedlung an beiden Reaktorgebäuden unverzüglich zu sichern und fachlich zu begleiten. Ziel muss sein, dass die Kolonie wieder auf eine Stärke von bis zu 800 Mehlschwalben anwachsen kann. +++

    Weitere Informationen: https://www.wildtierschutz-deutschland.de/biblis (https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/klage-mehlschwalbenkolonie-rwe-akw-biblis)

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    Über Wildtierschutz Deutschland e.V. (WTSD):

    Wildtierschutz Deutschland in eine gemeinnützige Tier- und Naturschutzorganisation. Sie wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem für Wildtiere, ihre Lebensräume und für eine Änderung der nicht zeitgemäßen Jagdgesetzgebung ein.

    Pressekontakt:

    Presse/Öffentlichkeitsarbeit: Florinde Stürmer und Carmen Stürmer
    M. 0157 39 39 54 92
    Wildtierschutz Deutschland e.V.
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  • DJV-Ethikpapier setzt die Legitimität der Jagd voraus, statt sie zu prüfen / Wildtierschutz Deutschland fordert verbindliche Nachweise für Notwendigkeit, Wirksamkeit und Folgen jagdlicher Tötungen

    DJV-Ethikpapier setzt die Legitimität der Jagd voraus, statt sie zu prüfen / Wildtierschutz Deutschland fordert verbindliche Nachweise für Notwendigkeit, Wirksamkeit und Folgen jagdlicher Tötungen

    Mainz / Berlin (ots) –

    Das Positionspapier (https://www.jagdverband.de/djv-position-jagdliche-ethik-im-diskurs) des Deutschen Jagdverbands (DJV) zur Jagdethik beantwortet die entscheidende Frage nicht: Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist es heute vertretbar, ein empfindungsfähiges Wildtier zu töten? Nach Auffassung von Wildtierschutz Deutschland beschreibt das Papier vor allem die Selbstsicht des Jagdverbands und die gesellschaftliche Legitimation der Jagd.

    Eine ernsthafte Jagdethik müsste diese Legitimität jedoch ergebnisoffen prüfen und auch zu dem Ergebnis kommen können, dass eine Tötung ohne vernünftigen Grund zu unterlassen ist. Nutzen, Erforderlichkeit, Leiden und sonstige Folgen einzelner Jagdpraktiken werden im DJV-Papier nicht anhand eines überprüfbaren Maßstabs bewertet.

    „Wer über Jagdethik spricht, darf die zentrale

    Jan_KrawetzkeJKR_4542 20 Prozent.jpg Frage nicht überspringen: Unter welchen konkreten Voraussetzungen darf ein empfindungsfähiges Tier getötet werden? Tradition, Freiheit und die bloße Einhaltung jagdrechtlicher Regeln beantworten diese Frage nicht. Begründungspflichtig ist nicht erst die Art und Weise des Tötens, sondern bereits die Entscheidung zur Tötung: Welches konkrete Ziel wird verfolgt, ist die Maßnahme nachweislich geeignet und erforderlich, welche milderen Alternativen bestehen, und welche Leiden und Schäden verursachen sie?“ Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V.

    Jagdrechtliche Zulässigkeit ersetzt keine ethische Rechtfertigung

    Der DJV verweist im Zusammenhang mit dem „vernünftigen Grund“ auf die gesetzlichen Regeln zur Zulässigkeit der Jagd und die anerkannten Grundsätze der Weidgerechtigkeit. Er lässt jedoch offen, wie sich diese Maßstäbe zur vorgelagerten Frage verhalten, ob die Tötung eines Tieres im konkreten Fall überhaupt gerechtfertigt ist. Weidgerechtigkeit betrifft vor allem die Art und Weise der Jagdausübung.

    Auch eine regelgerecht ausgeführte Tötung bedarf daher eines legitimen Zwecks, belastbarer Nachweise für ihre Eignung und Erforderlichkeit, der Prüfung milderer Mittel sowie einer Abwägung der erwarteten Vorteile, Leiden und Schäden.

    § 44a BJagdG stellt klar, dass das Tierschutzrecht durch das Jagdrecht nicht pauschal verdrängt wird. § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG regelt, unter welchen Voraussetzungen eine bereits zulässige weidgerechte Tötung ohne Betäubung durchgeführt werden darf; ob für die Tötung ein vernünftiger Grund besteht, beantwortet die Vorschrift nicht eigenständig. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt zwar für jede gezielte Tötung einen vernünftigen Grund, hält es jedoch für möglich, diesen aus dem Sach- und Rechtszusammenhang der Jagdausübung und einer abwägungsgerechten Abschussplanung herzuleiten. Das genaue Verhältnis von Jagd- und Tierschutzrecht ist damit nicht abschließend geklärt. Jagdbarkeit, Jagdzeit oder ein pauschaler Verweis auf Hege können daher jedenfalls nicht ohne weitere Prüfung als Rechtfertigung für eine konkrete Tötung dienen.

    Artenschutz ist kein pauschaler Rechtfertigungsgrund

    Der DJV nennt den Artenschutz allgemein als ein wesentliches Argument für die Jagd, ohne die behaupteten Wirkungen näher zu belegen. Ob eine jagdliche Maßnahme bedrohten Arten tatsächlich hilft, muss jedoch für das konkrete Schutzprojekt nachgewiesen werden. Die Forschung zeigt, dass Lebensraumverluste häufig die entscheidende Gefährdungsursache bleiben und eine verstärkte Prädatorenjagd vielfach keine oder nur kurzfristige messbare Wirkungen erzielt.

    Auf kleinen, isolierten Inseln kann es gelingen, eingeschleppte Arten vollständig zu entfernen. Auf dem Festland ist eine solche Beseitigung etablierter Arten wie Fuchs oder Waschbär dagegen regelmäßig unrealistisch. Die Berufung auf den Artenschutz ersetzt daher weder den Wirksamkeitsnachweis noch die Prüfung milderer Mittel und der verursachten Leiden und Schäden.

    Auch die Hegeverpflichtung ist für sich genommen kein eigenständiger Rechtfertigungsgrund: Sie ist auf die Populationen jagdbarer Arten und auf die Vermeidung von Beeinträchtigungen land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzungen ausgerichtet. Sie ersetzt weder den individuenbezogenen Schutz des Tierschutzgesetzes noch den vernünftigen Grund für eine konkrete Tötung.

    Tierschutz muss an den tatsächlichen Folgen gemessen werden

    Die Stellungnahme kritisiert, dass das DJV-Papier die tierschutzethische Bewertung weitgehend auf regelgerechte Durchführung und technische Optimierung verkürzt. Entscheidend sind jedoch die tatsächlichen Folgen des Jagdgeschehens: Fehl- und Nachsuchenquoten, die Zeit bis zur Bewusstlosigkeit, nicht aufgefundene verletzte Tiere, verwaiste Jungtiere, Stress und Verletzungsrisiken bei Bewegungsjagden sowie Schäden an Nichtzielarten. Ohne transparente Datenerhebung bleibt die Behauptung einer besonders tierschutzgerechten Jagd nicht überprüfbar.

    Fünf Anforderungen an eine verantwortbare Entscheidung

    – Hinreichend bestimmtes und legitimes Ziel. Zweck, Zielart, Ort, Zeitraum und der konkret erwartete Nutzen müssen vor der Tötung festgelegt und nachvollziehbar begründet werden.
    – Geeignetheit aufgrund belastbarer Erkenntnisse. Die angenommene Problemursache muss projektbezogen belegt sein. Ebenso muss belastbar zu erwarten sein, dass die Tötungsmaßnahme zur Erreichung des festgelegten Ziels tatsächlich beiträgt; pauschale Hege- oder Artenschutzformeln reichen nicht aus.
    – Erforderlichkeit und Vorrang milderer Mittel. Es muss geprüft und dokumentiert werden, ob das Ziel durch Lebensraumverbesserungen, Prävention oder andere nichtletale Maßnahmen ebenso wirksam erreicht werden kann. Besteht ein gleich geeignetes, für die Tiere aber weniger belastendes Mittel, ist die Tötung nicht erforderlich.
    – Angemessenheit im engeren Sinne. Der nach Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit konkret zu erwartende Nutzen muss gegen die Tötung der Tiere sowie sonstige Tier- und Naturschutzschäden abgewogen werden. Überwiegen die Nachteile oder steht die Tötung außer Verhältnis zum Nutzen, fehlt der vernünftige Grund.
    – Monitoring und Korrektur. Die tatsächliche Wirkung ist transparent zu überwachen. Bleibt der erwartete Erfolg aus, ändern sich die Voraussetzungen oder treten unverhältnismäßige Folgen ein, muss die Maßnahme angepasst oder beendet werden.

    Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus

    Diese Anforderungen dürfen nicht allein der freiwilligen Selbstreflexion der Jägerschaft überlassen bleiben. Der Gesetzgeber könnte konkrete Begründungs- und Nachweispflichten, den Vorrang nichtletaler Maßnahmen, verbindliche Tierschutzstandards sowie ein unabhängiges Monitoring mit Korrektur- und Abbruchregeln im Jagdrecht verankern. Wenn Jagdverbände zugleich für die weitgehende Beibehaltung bestehender Jagdgesetze eintreten, verteidigen sie damit auch Regelungslücken, die eine objektive Überprüfung von Notwendigkeit, Wirksamkeit und Folgen jagdlicher Maßnahmen bislang erschweren.

    „Ethik beginnt nicht bei der Kommunikation eines Abschusses, sondern bei der ergebnisoffenen Entscheidung, ob er überhaupt stattfinden darf. Wo Eignung und Erforderlichkeit nicht nachgewiesen oder Leiden und Schäden nicht vertretbar begrenzt werden können, ist auf die Tötung zu verzichten.“ Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V.

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    Hintergrund

    Die Stellungnahme prüft das DJV-Positionspapier anhand tierethischer, tierschutzrechtlicher und naturschutzwissenschaftlicher Maßstäbe. Berücksichtigt wurden unter anderem Arbeiten von Christina Patt zur Einordnung des Jagdrechts und zum rechtlichen Freiheitsverständnis der Jagd, Sönke Gerhold zum vernünftigen Grund sowie Torsten Langgemach und Jochen Bellebaum zu Prädation und Bodenbrüterschutz. Die vollständige Stellungnahme ist bei Wildtierschutz Deutschland erhältlich.

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    Über Wildtierschutz Deutschland e.V. (WTSD): Wildtierschutz Deutschland in eine gemeinnützige Tier- und Naturschutzorganisation. Sie wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem für Wildtiere, ihre Lebensräume und für eine Änderung der nicht zeitgemäßen Jagdgesetzgebung ein.

    Pressekontakt:

    Presse/Öffentlichkeitsarbeit: Florinde Stürmer und Carmen Stürmer
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  • Brandenburg aktuell: Neue Vorwürfe gegen Ziegenmilchhof in der Prignitz

    Brandenburg aktuell: Neue Vorwürfe gegen Ziegenmilchhof in der Prignitz

    Berlin (ots) –

    Nach Berichten über mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einem Ziegenmilchbetrieb in der Prignitz erheben nun auch ehemalige Beschäftigte Vorwürfe. Sie sprechen von fragwürdigen Arbeitsbedingungen.

    Der RBB hat mit mehreren ehemaligen Mitarbeitern gesprochen, zudem liegen dem RBB Arbeitsverträge, Praktikumspläne und Chatverläufe vor.

    Bei den ehemaligen Mitarbeitern handelt es sich um Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern, die nach ihrem Studium ein Weiterbildungspraktikum in dem Betrieb absolviert haben.

    In einem Fall sollten auch berufsfremde Tätigkeiten wie Putzarbeiten im (Wohn-)Haus erledigt werden. Mehrere ehemalige Beschäftigte berichten zudem von einem harschen Umgangston im gesamten Betrieb.

    Die Zeugen berichteten dem rbb weiterhin, dass sie immer gehofft hätten, dass während der Arbeit keine Probleme auftreten, weil es dann Ärger gegeben habe. Wenn man die Ziegen nicht in den Melkstand zwang, sei man angeschrien worden, berichtet eine ehemalige Praktikantin.

    Vom Betrieb gegen Miete bereitgestellte Unterkünfte für die Praktikanten seien zudem während der Wintermonate zeitweise nicht beheizt gewesen.

    Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) teilt auf Anfrage mit, es habe keine Erkenntnisse zu Missständen in Unterkünften in dem Betrieb. Auch Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften habe man nicht festgestellt. Allerdings seien in der Vergangenheit bereits Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt worden. Kontrollen in dem Betrieb fanden zuletzt im Mai dieses Jahres und zuvor im August 2024 statt.

    Nach dem RBB vorliegenden Aussagen und einem Vertrag wurden einigen Beschäftigten monatlich 100 Euro für den Transport zwischen den beiden Standorten des Betriebs vom Lohn abgezogen. Die ehemaligen Mitarbeiter haben Agrar-Ingenieurwesen oder Veterinärmedizin studiert und sind im Rahmen einer Weiterbildung nach Deutschland gekommen. Über private Vermittlungsagenturen wurden sie an den Ziegenmilchbetrieb vermittelt. Ihr Visum ist an den Betrieb geknüpft.

    In die Genehmigung der Praktika und die Erteilung der Visa ist auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) einbezogen. Die BA teilte dem rbb auf Anfrage mit, die Beschäftigung in einem Betrieb muss zuvor im Studium „erlangte Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen oder zur praktischen Anwendung bringen“. Dies sei vom Arbeitgeber durch einen Weiterbildungsplan zu bestätigen, der mit dem Visumsantrag einzureichen ist. Der Plan hält im Detail fest, was die Beschäftigten während ihres Aufenthaltes lernen sollen. Ob die Betriebe den Plan einhalten, prüfe die Bundesagentur allerdings nur bei Beschwerden. Zum Ziegenmilchbetrieb selbst gibt es keine Auskunft.

    Mehrere ehemalige Mitarbeiter berichten, der Praktikumsplan habe während ihrer Tätigkeit kaum eine Rolle gespielt.

    Die Personalvermittlung Bixter, die die Praktikanten an den Ziegenmilchbetrieb vermittelt hatte, teilt dem RBB schriftlich mit, man hätte nach mehreren Rückmeldungen zu den Arbeitsbedingungen die Zusammenarbeit mit dem Betrieb bis auf Weiteres gestoppt.

    Trotz mehrfacher Anfragen und gewährter Fristverlängerungen hat sich der Betrieb nicht zu den Vorwürfen geäußert.

    Im Juni hatte der Landkreis Prignitz Anzeige gegen den Betriebsinhaber erstattet. Der Vorwurf: Der Betrieb soll gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Grundlage der Anzeige war Videomaterial, das die Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ veröffentlicht hatte. Die Organisation versicherte, die Videos in dem Ziegenmilchbetrieb bei Perleberg zwischen Januar und April 2026 aufgenommen zu haben. Sie liegen dem rbb vor. Auf ihnen sind hilflose und kranke Tiere zu sehen, anscheinend nicht sachgerecht entsorgte Kadaver und Mitarbeiter, die Ziegen treten oder in einem Fall durch den Stall schleifen.

    Der Anwalt des Unternehmers teilte dem rbb im Juni auf Anfrage mit, einzelne Aufnahmen des ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterials, die eine „tierschutzrechtlich einwandfreie Haltung“ zeigen, seien dem Unternehmen zuzuordnen. Andere Aufnahmen, „insbesondere Nahaufnahmen einzelner erkrankter oder verstorbener Tiere sind hingegen nicht zuzuordnen und können aus jeder Ziegenhaltung in Europa oder anderswo stammen.“

    Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Pressekontakt:

    Rundfunk Berlin-Brandenburg
    rbb24 Brandenburg aktuell
    Chef vom Dienst
    Tel.: +49 (0)30 979 93-22 410
    brandenburg-aktuell@rbb-online.de

    Quelle: Brandenburg aktuell: Neue Vorwürfe gegen Ziegenmilchhof in der Prignitz

  • ANINOVA-Stiftung fördert winterfesten Stall für gerettete Puten auf dem Lebenshof Bertha & Friends in Borken (NRW)

    ANINOVA-Stiftung fördert winterfesten Stall für gerettete Puten auf dem Lebenshof Bertha & Friends in Borken (NRW)

    Borken (ots) –

    Auf dem veganen Lebenshof Bertha & Friends e.V. in Borken (NRW) ist mithilfe einer Förderung der ANINOVA-Stiftung in Höhe von 5.000 Euro ein neuer, winterfester Stall für gerettete Puten entstanden. Der neue Stall bietet den besonders schutzbedürftigen und von Qualzucht betroffenen Tieren vor allem in den kalten und nassen Monaten einen warmen, trockenen und sicheren Rückzugsort. Ziel der Förderung war es, zusätzliche gesundheitliche Belastungen und Stress durch Kälte, Nässe und Wind zu verringern und die Lebensqualität der Tiere dauerhaft zu verbessern.

    Lebenshöfe sind Orte, an denen Tiere aus industrieller Tierhaltung dauerhaft aufgenommen werden und nicht länger für die

    Pressefoto_Bertha&Friends_Nadine&Lisa.jpeg Nahrungs- oder Bekleidungsindustrie genutzt werden. Stattdessen leben sie dort in Sicherheit und entsprechend ihren natürlichen Bedürfnissen – so auch die geretteten Puten und weitere Tiere wie Hühner und Enten bei Bertha & Friends.

    „Puten werden in der Tierindustrie so gezüchtet, dass sie innerhalb weniger Monate ihr sogenanntes Schlachtgewicht erreichen. Durch ihre Rettung entkommen sie der Massentierhaltung und dem frühen Tod im Schlachthof. Doch die Folgen dieser Zucht tragen sie weiterhin in ihren Körpern. Viele Tiere sind dauerhaft gesundheitlich belastet, benötigen intensive Pflege und besonders sichere, stressarme Rückzugsorte. Genau das schafft der neue Stall durch Förderung der ANINOVA-Stiftung auf dem Lebenshof Bertha & Friends: Einen geschützten Ort, an dem die Bedürfnisse der Tiere zählen“, sagt Ada Brandt, Projektmanagerin für die finanzielle Förderung veganer Lebenshöfe bei der ANINOVA-Stiftung (https://dhabhac.r.bh.d.sendibt3.com/tr/cl/Qfd0fDe0me55tYCOkLwJmJ49IMmTZjV2XmEuP9iyHkBXV3oY0EXVq24zTEyLs9JE8cyaLO2esQgC7-hSFMeFpuG3W_FmL4WQ5SbwQfyuHDEjjM8rh6nGdNp_VcSYPQTuJvkmnvf9qHFJXKLkxQF8_bLP6BnEVib2NY3fM99xbaIecoXcDeh4gYF6G4jfe4eJ0k1zPkgSQIoznQLDGZ4HPX2g2IyVjIIhA8Z1bwFPKNmd6GiQKwJQkSm0DYVSal9F00DATuYb65ymdppoUshKTqJ8u2UNm9hD).

    Der neue Holzstall steht auf einer festen Bodenplatte und verfügt über einen großzügigen, weich eingestreuten Innenbereich sowie einen angrenzenden, eingezäunten Auslauf.

    „Unsere Puten mit körperlichen Einschränkungen sind auf einen besonders gut geschützten Rückzugsort angewiesen. Das bisherige Provisorium war im Winter zu kalt und konnte die Tiere nicht zuverlässig vor Nässe und Wind schützen. Mit dem neuen Stall haben sie nun einen warmen, trockenen und sicheren Platz, an dem sie zur Ruhe kommen und sich sicher bewegen können. Das ist ein großer Gewinn für die Tiere. Dafür sind wir der ANINOVA-Stiftung sehr dankbar“, sagt Nadine Wolsing, Erste Vorsitzende von Bertha & Friends e.V. (https://dhabhac.r.bh.d.sendibt3.com/tr/cl/bs_vxNGL9obPG03d1R7QACn3FZwQDijPKcMGpaIZy2JBG5orSI_SP-_7vfP6k3jabBg2LwnD0WeyDyI6TTD1FUjKFc21Px55Qh6GqVtSSfSpiFqeHx0UIx1BbqfzyrSDUoF46y67hB2KAZpkpmhVG_RlI17vjhi2DMd-OnVc0qElwoFv1zGDZoo8wqMAGq-D5GxxLSmkgnLr7XknplfuxgSdyC3yxEnWkA3yJiwYNLWSeJ0d2pjSKIBxR6ETFKE8ZJGlXgmffnW-lIwURuPVBOLBb37X_3lm80Ik)

    Das Förderprogramm der ANINOVA-Stiftung unterstützt vegane Lebenshöfe unter anderem beim Ausbau ihrer Infrastruktur, bei tiermedizinischen Kosten, in der Aufbauphase sowie mit einem Notfallfonds für unvorhergesehene Ereignisse. Noch in diesem Jahr sollen bundesweit mehr als 50 vegane Lebenshöfe gefördert werden. Bewerbungen sind über eine digitale Plattform (https://dhabhac.r.bh.d.sendibt3.com/tr/cl/BHZwDDa3MOKtLYH0ryl4-rrm7dXJ1yuNWVLraJrxqn1hSiKViCKGc8CjSofdeASkvmKITnsk9wCo9Rugr19c4WKDuQ7pFhenG_EOcAprmyJCd9jseY4L6P39yXC-30Tgd8vtU4Ssz6zZZ2pqPa3skkZ-emXLBG0IAxLZGyS_uK7ZQmxOn-C2lfS8rxgZy-9qaqQsRQYm788xAD1ViRn9iJ7argH-F_dWgSEHooaadBevNrGp0s7ddJ6gOurFs5jJ5rsACGLWW0dgsAyfrJZ_AB44vWfRe1ptA7jP86xNBaoPuvKaNQjTJLsxs9VhvHDHiQ) möglich.

    Über die ANINOVA-Stiftung

    Die ANINOVA-Stiftung engagiert sich für Tiere aus der industriellen Tierhaltung und setzt sich für die Förderung einer veganen Lebensweise ein. Ein zentraler Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist die Unterstützung veganer Lebenshöfe, die geretteten Tieren ein lebenslanges, sicheres Zuhause bieten. Darüber hinaus stärkt die Stiftung mit ihrem Projekt „Tierpatenschaft mit Herz“ die individuelle Versorgung geretteter Tiere. Ziel der ANINOVA-Stiftung ist es, gesellschaftliche Verantwortung für Tiere sichtbar zu machen und konkrete Gegenentwürfe zu einem auf Ausbeutung basierenden Ernährungssystem aufzuzeigen.

    Pressekontakt:

    ANINOVA-Stiftung
    Ada Brandt
    0151 17562150
    aninova-stiftung.de
    ada@aninova-stiftung.de

    Quelle: ANINOVA-Stiftung fördert winterfesten Stall für gerettete Puten auf dem Lebenshof Bertha & Friends in Borken (NRW)