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  • EU-Beschwerde gegen fossile Milliardensubventionen: Deutsche Umwelthilfe und Green Planet Energy gehen gegen geplante Kraftwerksförderung vor

    EU-Beschwerde gegen fossile Milliardensubventionen: Deutsche Umwelthilfe und Green Planet Energy gehen gegen geplante Kraftwerksförderung vor

    Berlin (ots) –

    – Bundeswirtschaftsministerin Reiche schließt mit geplanter Gaskraftwerke-Förderung günstigere und klimafreundlichere Lösungen vom fairen Wettbewerb aus
    – Beschwerdeführer verlangen von EU-Kommission Prüfung nach Beihilfe- und Wettbewerbsrecht, um diskriminierungsfreie Ausschreibungen für alle geeigneten Technologien sicherzustellen
    – Wettbewerbsverzerrung zugunsten fossiler Gasinfrastruktur schadet Klimaschutz und Unabhängigkeit der Energieversorgung Deutschlands

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die von der Bundesregierung geplante Förderung fossiler Gaskraftwerke eingereicht. Nach Auffassung der beiden Organisationen bevorzugt das beschlossene Fördermodell fossile Kraftwerke und verstößt damit gegen europäisches Beihilfe- und Wettbewerbsrecht. Obwohl andere Technologien wie Batteriespeicher einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und teilweise schneller, günstiger und klimafreundlicher bereitgestellt werden können, erhalten sie nach der derzeitigen Ausgestaltung keinen gleichberechtigten Zugang zu den vorgesehenen staatlichen Fördermitteln.

    Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit ihrer geplanten Gaskraftwerke-Förderung setzt Wirtschaftsministerin Reiche ganz klar auf fossile Energie statt auf sauberere Lösungen. In einem Sommer, in dem ein Hitzerekord nach dem anderen gebrochen wird und in Europa die Wälder brennen, ist diese Politik unverantwortlich. Mit dem Ausbau fossiler Gasinfrastruktur hält die Bundesregierung Deutschland weiterhin abhängig von autokratischen Lieferstaaten, statt auf erneuerbare Freiheitsenergien zu setzen. Aus Wirtschafts- und Wettbewerbssicht sind die Pläne unserer Ansicht nach nicht mit EU-Recht vereinbar, denn das Fördermodell bevorzugt fossile Großkraftwerke und benachteiligt insbesondere kleinere, innovative Unternehmen, die mit Speichern und flexibler Stromnachfrage günstigere und klimafreundlichere Lösungen anbieten können.“

    DUH und Green Planet Energy fordern die Europäische Kommission auf, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten und die geplante Förderung nicht, wie aktuell vorgesehen, im beschleunigten Verfahren zu genehmigen. Die Bundesregierung müsse das Fördermodell grundlegend überarbeiten und diskriminierungsfreie Ausschreibungen schaffen, an denen alle geeigneten Technologien teilnehmen können. Entscheidend müssten Kosten, Klimawirkung, Verfügbarkeit und Realisierungsgeschwindigkeit sein, nicht die politische Bevorzugung fossiler Kraftwerke.

    Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy: „Das StromVKG verspricht Technologieoffenheit, schafft aber Bedingungen, die im Grunde nur neue Gaskraftwerke erfüllen können. Batteriespeicher werden mit einem wirtschaftlich und real kaum darstellbaren Netzanschluss konfrontiert, flexible Verbraucher dürfen gar nicht teilnehmen. So sieht kein fairer Wettbewerb um die günstigste und klimafreundlichste Lösung aus. Zugleich vertieft das Gesetz Deutschlands Abhängigkeit von volatilen Gasmärkten und droht die Ausgaben für Gasimporte weiter zu erhöhen, obwohl diese schon heute bei rund 81 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Mit dem neuen Gesetz soll eine milliardenschwere Dauerförderung für Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden, auf dem Rücken von Verbraucher:innen und Unternehmen.“

    Hintergrund:

    Die Bundesregierung plant im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes staatliche Förderungen in Höhe von bis zu 33 Milliarden Euro über 15 Jahre. Die Förderkriterien sind nach Auffassung von Green Planet Energy und DUH so ausgestaltet, dass insbesondere Betreiber fossiler Großkraftwerke profitieren. Die bei der Europäischen Kommission eingereichte Beschwerde stützt sich auf das europäische Beihilferecht. Danach müssen staatliche Fördermaßnahmen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein.

    Pressekontakt:

    Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
    0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

    DUH-Newsroom
    030 2400867-20, presse@duh.de
    www.duh.de

    Green Planet Energy eG
    Politik und Kommunikation
    Miriam Simone Piecuch
    040 808 110-468, miriam.piecuch@green-planet-energy.de

    Quelle: EU-Beschwerde gegen fossile Milliardensubventionen: Deutsche Umwelthilfe und Green Planet Energy gehen gegen geplante Kraftwerksförderung vor

  • Pressezitat: Greenwashing-Urteil gegen Netto: Deutsche Umwelthilfe stoppt irreführende Werbung

    Pressezitat: Greenwashing-Urteil gegen Netto: Deutsche Umwelthilfe stoppt irreführende Werbung

    Berlin (ots) –

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beendet die Verbrauchertäuschung des Edeka-Discounters Netto zur Bewerbung eines Joghurts. Für dessen Herstellung hätten Kühe „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ erhalten. Mit diesem Slogan warb die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG und erweckte so den Eindruck, das verwendete Futter wäre auf eine Art und Weise hergestellt worden, die ökologischen Aspekten besonders Rechnung trage. Das Landgericht Amberg stellt in seinem Urteil klar, dass das nicht der Fall ist (Az. 41 HK O 983/25).

    Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

    „Die Werbung des Discounters Netto für seinen Joghurt ist ein Paradebeispiel für dreistes Greenwashing. Der Futteranbau auf den eigenen oder sogar fremden Flächen wird überhaupt nicht besonders umweltschonend gestaltet. Der Verzicht auf Gentechnik allein ist jedenfalls keine ausreichende Erklärung, denn das ist eine bloße Selbstverständlichkeit dank geltender Gesetze. Wesentliche Hebel für die Reduzierung negativer Umweltauswirkungen im Anbau wie der Pestizideinsatz und die Art der Bodenbewirtschaftung bleiben von Netto unberührt. Mit einer grün angemalten Kuh treibt der Konzern die Sache noch auf die Spitze und unterschlägt die massive Klimaschädlichkeit der Massentierhaltung. Dreiviertel der gesamten Methan-Emissionen in Deutschland entstammen der Landwirtschaft, der Großteil davon aus der Rinder- und Milchkuhhaltung. Wer wirklich Klima und Umwelt schützen will, muss die Produktion tierischer Lebensmittel herunterschrauben, statt das Image mit einzelnen unzureichenden Maßnahmen irreführend aufzupolieren. Mit dem Urteil senden wir auch an andere Unternehmen ein Signal: Wir stoppen Greenwashing notfalls vor Gericht.“

    Hintergrund:

    In den Urteilsgründen heißt es: „Durch die Aufschrift „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ erweckte die Beklagte den Eindruck, das zur Milchgewinnung verwendete Futter sei auf eine Art und Weise gewonnen worden, die ökologischen Gesichtspunkten in besonderem Maße Rechnung trage. Dies ist jedoch unstrittig nicht der Fall, da angesichts der eigenen Erläuterung der Beklagten über ihre Internetseite das Futter zwar ohne Gentechnik aber doch nur überwiegend auf eigenen Flächen produziert wurde. Dies bedeutet, dass auch Futter zur Anwendung kam, das nicht auf eigenen Flächen produziert wurde und somit nicht unter dem Aspekt der Regionalität und kurzen Transportwege als nachhaltig zu beschreiben ist. Allein aus diesem Grund liegt aus Sicht der Kammer bereits eine Irreführung vor, da der Verzicht auf Gentechnik ohnehin im Wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben entspricht.“

    Und weiter: „Die Aussage „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ erweckt beim Verbraucher aus Sicht der Kammer ohne weiteres die Erwartung, die Produktion des Futters genüge auch erhöhten ökologischen Anforderungen, was etwa das Saatgut, die Art und Weise des Anbaus, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Düngemitteln, die Bewässerung und die Art und Weise, insbesondere Regionalität der Weiterverarbeitung betrifft. Diesen Anforderungen wird das von der Beklagten verwendete Futter ersichtlich nicht gerecht. Jedenfalls lässt das Label für den Verbraucher nicht den Schluss zu, dass möglicherweise das verwendete Futter lediglich nicht gentechnisch verändert ist. Vielmehr suggeriert das Label die Einhaltung weit höherer Standards, insbesondere solche, die die Art und Weise der Produktion und Weiterverarbeitung betreffen. Bereits aus diesem Grund liegt eine irreführende Werbung vor.“

    Pressekontakt:

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

    Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
    0175 5724833, sauter@duh.de

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    Quelle: Pressezitat: Greenwashing-Urteil gegen Netto: Deutsche Umwelthilfe stoppt irreführende Werbung

  • Pressezitat: Neue EU-Regeln für Fahrzeuge: „Umweltminister Schneider muss Spielräume für mehr Ressourcenschutz, Reparatur und Recycling ausschöpfen“

    Pressezitat: Neue EU-Regeln für Fahrzeuge: „Umweltminister Schneider muss Spielräume für mehr Ressourcenschutz, Reparatur und Recycling ausschöpfen“

    Berlin (ots) –

    Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung der EU-Fahrzeugverordnung in nationales Recht Spielräume zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz in der ressourcenintensiven Automobilbranche nutzen. Dies fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) anlässlich des Inkrafttretens der EU-Fahrzeugverordnung am 13. August. Zwar gibt es erstmals verbindliche Herstellerpflichten für das Design, die Sammlung und das Recycling von Fahrzeugen. Aus DUH-Sicht bleiben wichtige Probleme wie immer größer werdende Autos, die Begrenzung des CO2-Fußabdrucks oder die Sicherstellung guter Reparaturbedingungen jedoch ungelöst.

    Dazu sagt DUH-Kreislaufwirtschaftsexpertin Marieke Hoffmann:

    „Die Fahrzeugindustrie gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereichen. Die neue EU-Fahrzeugverordnung ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem ressourcenschonenden Automobilsektor. Doch die Ressourcenprobleme sind noch keineswegs gelöst, daher ist die nationale Umsetzung nun entscheidend. Hersteller übergroßer und besonders ressourcenintensiver Fahrzeuge sollten erhöhte Beiträge zahlen müssen. Neben der Fahrzeuggröße muss für die Höhe der Herstellerbeiträge auch die Reparierbarkeit, der CO2-Fußabdruck und der Einsatz von Recyclingmaterialien berücksichtigt werden. Weiterhin ungelöst ist zudem das Problem, dass viele Altfahrzeuge nicht in offiziellen Demontagebetrieben ankommen. Stattdessen werden diese illegal ohne Einhaltung von Umweltauflagen ausgeschlachtet. Wir fordern, dass Autobesitzende ihre Fahrzeuge nur abmelden dürfen, wenn sie eine legale Demontage, einen Diebstahl oder einen Weiterverkauf nachweisen können. Umweltminister Carsten Schneider muss die nationalen Spielräume jetzt konsequent nutzen.“

    Die DUH fordert des Weiteren ein Recht für Verbraucher, sich bei der Reparatur ihres Fahrzeugs auch für gebrauchte Ersatzteile entscheiden zu können. Werkstätten sollten wie bereits in Frankreich verpflichtet werden, diese Option anzubieten. Gebrauchte Ersatzteile haben deutliche Umweltvorteile gegenüber neuproduzierten Teilen und stellen zudem die langfristige Reparierbarkeit des Fahrzeuges sicher.

    Hintergrund:

    Die EU-Fahrzeugverordnung tritt am 13. August 2026 in Kraft und gilt überwiegend ab dem 1. September 2028. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die notwendigen nationalen Regelungen und Vollzugsstrukturen schaffen.

    Pressekontakt:

    Marieke Hoffmann, Senior Expert Kreislaufwirtschaft
    030 2400867-467 , hoffmann@duh.de

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  • Neues Verpackungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bundesregierung für verfehlte Chance einer wirksamen Mehrwegförderung

    Neues Verpackungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bundesregierung für verfehlte Chance einer wirksamen Mehrwegförderung

    Berlin (ots) –

    Ab morgen gilt in Deutschland das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, zugleich greifen erste Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass das neue Gesetz keine wirksamen Instrumente enthält, um die seit Jahren deutlich verfehlte Mehrwegquote für Getränke von 70 Prozent tatsächlich zu erreichen und fordert eine verbindliche und ambitionierte Finanzierung für abfallvermeidende Mehrwegsysteme.

    Elena Schägg, Stellvertretende Bereichsleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH:

    „Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung die Spielräume der neuen EU-Verpackungsverordnung nicht genutzt hat, um Mehrweg in Deutschland endlich wirksam voranzubringen. Zwar sollen im neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz Verpackungshersteller zukünftig Anreize erhalten, um recyclingfähige Verpackungen mit möglichst viel Rezyklat einzusetzen. Die Priorität sollte jedoch klar auf der Vermeidung von Verpackungsmüll durch Mehrweg liegen. Aktuell liegt die Mehrwegquote nur bei mageren 34,5 Prozent. Das gesetzliche Ziel von 70 Prozent Mehrweg bei Getränkeverpackungen bleibt ohne verbindliche Förderinstrumente weiter unerreicht. Zudem können Unternehmen nun lediglich zwischen freiwilligen Maßnahmen zur Mehrwegförderung wählen, ohne verbindliche Berichtspflichten und ausreichende Transparenz über deren Wirkung. Bundesumweltminister Carsten Schneider muss schnellstmöglich eine Novellierung vorschlagen, um den Ausbau von Mehrwegsystemen durch eine verbindliche und ambitionierte Finanzierung voranzutreiben.“

    Pressekontakt:

    Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft
    0151 72626157, schaegg@duh.de

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    Quelle: Neues Verpackungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bundesregierung für verfehlte Chance einer wirksamen Mehrwegförderung

  • Deutsche Umwelthilfe kritisiert RWE-Rückzug aus Offshore-Wind: „RWE macht sich zum Handlanger der fossilen Trump-Regierung“

    Deutsche Umwelthilfe kritisiert RWE-Rückzug aus Offshore-Wind: „RWE macht sich zum Handlanger der fossilen Trump-Regierung“

    Berlin (ots) –

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Einigung von RWE mit der US-Regierung über den Rückzug aus Offshore-Windprojekten scharf. Nach Medienberichten erhält der Energiekonzern für die Aufgabe seiner Windkraftvorhaben vor den Küsten von New York, Kalifornien und Louisiana mehr als 1,2 Milliarden US-Dollar. Diese Mittel sollen nun in fossile Projekte umgelenkt werden. Die DUH fordert von RWE, seine klimapolitischen Verpflichtungen und die eigenen Konzernziele ernst zu nehmen.

    DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert:

    „RWE lässt sich von der Trump-Regierung mit Steuergeld dafür bezahlen, keine Windkraft zu bauen – und investiert die Milliarden dann in Gaskraftwerke und LNG-Terminals. Damit macht RWE sich zum Handlanger der Trump-Regierung, die den Ausbau erneuerbarer Energien stoppen und die fossile Vergangenheit zementieren will. Während der Konzern sich sonst zum Vorreiter der Energiewende ernennt, riskiert er mit diesem Deal einen massiven Glaubwürdigkeitsverlust. Eine Reinvestition der Rückzahlungen aus US-Offshore-Windpachten in fossile Infrastruktur steht in eklatantem Widerspruch zu RWEs Netto-Null-Ziel bis 2040. Diese Milliarden gehören in Wind, Solar und Speicher – nicht in die fossile Vergangenheit.“

    Pressekontakt:

    Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
    0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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    Quelle: Deutsche Umwelthilfe kritisiert RWE-Rückzug aus Offshore-Wind: "RWE macht sich zum Handlanger der fossilen Trump-Regierung"

  • Erfolg für Saubere Luft in München: Tempo 30 an der Landshuter Allee bleibt

    Erfolg für Saubere Luft in München: Tempo 30 an der Landshuter Allee bleibt

    München (ots) –

    – Münchner Oberbürgermeister Krause hat Anordnung von Tempo 50 an der Landshuter Allee zurückgenommen
    – Deutsche Umwelthilfe wird Klageverfahren für erledigt erklären
    – Durch DUH unterstützte Anwohner hatten zuvor Eilverfahren gewonnen und so Tempo 30 vorläufig gesichert

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung des neuen Münchner Oberbürgermeisters Dominik Krause, die rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee rückgängig zu machen. Ein entsprechendes Schreiben erreichte die DUH am Donnerstag. Damit ist der Erhalt von Tempo 30 gesichert. Die DUH wird das laufende Klageverfahren gegen die Aufhebung für erledigt erklären. Gleiches gilt für die von der DUH unterstützten Anwohner, die im Eilverfahren erfolgreich waren.

    Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Heute ist ein guter Tag für die Saubere Luft und die Menschen in München. Anders als sein Vorgänger hat Oberbürgermeister Krause verstanden, dass die Einhaltung eines wirksamen Luftreinhalteplans keine Lappalie, sondern Grundvoraussetzung für ein rechtsstaatliches Vorgehen ist. Nach den beiden gewonnenen Eilverfahren für mehr Tempo 30 in Berlin ist dies ein weiterer großer Erfolg für Saubere Luft, mehr Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in deutschen Städten. Wir werden unseren Einsatz für mehr Tempo 30 fortsetzen.“

    Hintergrund:

    Im Februar waren zwei von der DUH unterstützte Anwohner im Eilverfahren erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Abschaffung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee vorgegangen. Die Abschaffung ging auf die Initiative des damaligen Oberbürgermeisters Reiter zurück. Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts gerichtete Beschwerde der Stadt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Die Stadt musste daher zu Tempo 30 zurückkehren. Über den Eilantrag der DUH musste daher nicht mehr entschieden werden. Gleichwohl blieb die Anordnung zur Abschaffung von Tempo 30 formell bestehen, sie war durch die Eilentscheidungen aber nicht mehr vollziehbar. Dies hat der jetzige Oberbürgermeister nun rückgängig gemacht. Die gegen die Anordnung anhängigen Hauptsacheklageverfahren können daher für erledigt erklärt werden. Die Einführung von Tempo 30 war ursprünglich durch eine erfolgreiche Luftreinhalteklage der DUH über mehrere Instanzen hinweg erstritten worden.

    Pressekontakt:

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

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    Quelle: Erfolg für Saubere Luft in München: Tempo 30 an der Landshuter Allee bleibt

  • Diesel verteuert Deutschlandticket: Deutsche Umwelthilfe warnt vor weiterem Preisanstieg und fordert Sofortentlastung

    Diesel verteuert Deutschlandticket: Deutsche Umwelthilfe warnt vor weiterem Preisanstieg und fordert Sofortentlastung

    Berlin (ots) –

    – DUH-Berechnung: Deutschlandticket könnte 2027 bis zu 66,40 Euro kosten
    – Fossile Dieselabhängigkeit verteuert das Deutschlandticket: Bei vollständig elektrifizierter Flotte würde Preissteigerung nur etwa halb so hoch ausfallen
    – DUH fordert Sofortentlastung durch bundesweit gültiges 29-Euro-Ticket für mindestens zwölf Monate

    Nach Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) könnte der Preis für das Deutschlandticket zum 1. Januar 2027 erneut steigen: von derzeit 63 Euro auf rund 66,40 Euro. Größter einzelner Treiber ist die Dieselpreisentwicklung. Der Dieselpreisindex stieg zuletzt um 10,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, während der Strompreisindex um 5,2 Prozent sank. Wäre der öffentliche Verkehr bereits vollständig elektrifiziert, läge die Preissteigerung demnach nur etwa halb so hoch. Bei rund 14 Millionen Tickets pro Monat entspricht dies rund 280 Millionen Euro pro Jahr, die die Fahrgäste wegen der fortdauernden fossilen Abhängigkeit zusätzlich zahlen. Darüber hinaus berücksichtigt die Preisformel weder die zusätzliche Klimawirkung eines günstigeren Tickets noch die dadurch vermiedenen Umwelt- und Gesundheitsschäden.

    Die DUH fordert ein bundesweit gültiges 29-Euro-Ticket für zwölf Monate, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und die klimafreundliche Verkehrswende voranzutreiben.

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Bund und Länder setzen mit der erneuten Verteuerung eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang: Steigende Preise, weniger Abos, sinkende Einnahmen und damit noch mehr Druck für die nächste Preiserhöhung. Gerade angesichts der hohen Spritpreise müsste das Deutschlandticket die Menschen entlasten und ihnen eine bezahlbare Alternative zum Auto bieten. Der Bund gibt aber lieber Milliarden für kurzfristige Spritsubventionen aus. Das ist besonders absurd, weil ausgerechnet die Dieselabhängigkeit den Ticketpreis nach oben treibt. Wir fordern vom neuen Verkehrsminister Bilger die vollständige Elektrifizierung des öffentlichen Verkehrs, ein bundesweit gültiges 29-Euro-Ticket für mindestens zwölf Monate als Sofortentlastung und anschließend einen stabilen Preis von maximal 49 Euro.“

    Hintergrund:

    Ab 2027 soll der Preis des Deutschlandtickets jährlich nach einer von der Verkehrsministerkonferenz beschlossenen Formel angepasst werden. Diese berücksichtigt die Entwicklung von Personal-, Energie- und sonstigen Kosten sowie die nicht dynamisierten Zuschüsse von Bund und Ländern, nicht aber die positiven Effekte des Tickets für das Klima und die Volkswirtschaft. Da zum Zeitpunkt der Berechnung noch nicht alle vorgesehenen Ausgangsdaten vorlagen, hat die DUH einzelne Werte auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten geschätzt. Bei den 66,40 Euro handelt es sich daher um eine vorläufige Prognose. Damit kommt die DUH auf denselben Preis wie in dieser Woche der Tagesspiegel Background. Für den Vergleich mit einer vollständig elektrifizierten Flotte wurde der Dieselanteil der Preisformel rechnerisch durch den Strompreisindex ersetzt. Damit läge der Preis bei 64,70 Euro.

    Eine Evaluation im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums bestätigt, dass das Deutschlandticket jährlich bis zu 3 Millionen Tonnen CO2 einspart und einen volkswirtschaftlichen Nutzen von bis zu 5 Milliarden Euro erzielt. Bei einem dauerhaft niedrigeren Preis wären Klimawirkung und volkswirtschaftlicher Nutzen noch erheblich größer.

    Links:

    – Zum Hintergrundpapier mit der vollständigen Berechnung: https://l.duh.de/p260806
    – Zur Petition: https://mitmachen.duh.de/deutschlandticket/

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    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

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    Quelle: Diesel verteuert Deutschlandticket: Deutsche Umwelthilfe warnt vor weiterem Preisanstieg und fordert Sofortentlastung

  • Supermärkte tun zu wenig für Ausstieg aus schlechtesten Haltungsstufen: Deutsche Umwelthilfe fordert konsequentes Verkaufsende bis 2030 und mehr Investitionen in Tierwohl

    Supermärkte tun zu wenig für Ausstieg aus schlechtesten Haltungsstufen: Deutsche Umwelthilfe fordert konsequentes Verkaufsende bis 2030 und mehr Investitionen in Tierwohl

    Berlin (ots) –

    – DUH-Branchenrecherche zeigt: Supermärkte schließen zu wenig Tierwohl-Verträge, um Ausstieg aus Haltungsformen 1 und 2 bis 2030 umzusetzen
    – Profitraten zeigen Potenzial für Tierschutz: Handel muss Bauernhöfe und Fleischlieferanten bei Umstieg auf bessere Haltungsformen unterstützen
    – DUH fordert gesetzliches Gebot für kostendeckende Erzeugerpreise und schriftliche Verträge in der Lebensmittelkette

    Eine qualitative Befragung unter Marktexperten, Schlachtbetrieben und Lieferanten in der Fleischbranche im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt, dass Discounter und Supermärkte weit hinter dem eigenen Ziel für Tierschutz hinterherhinken. Fragen direkt an die Supermarktunternehmen im Rahmen der Recherche blieben von diesen unbeantwortet.

    Führende Supermärkte und Discounter wie die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland, Rewe und Edeka hatten angekündigt, bis 2030 Frischfleisch aus den Haltungsformen 1 und 2 aus dem Kühlregal zu verbannen, wenn genug Tierwohl-Produkte verfügbar seien. Nach der vorliegenden Branchenrecherche fehlen aber die notwendigen Voraussetzungen wie langfristige Verträge mit Bauernhöfen und Fleischlieferanten, um die Verfügbarkeit von Tierwohl-Produkten im Jahr 2030 sicherzustellen. Nur Aldi plant den bedingungslosen Umstieg auf die höheren Haltungsstufen. Aktuell macht der Discounter nach eigener Aussage etwa ein Drittel des Umsatzes mit Eigenmarken aus höheren Haltungsformen 3, 4 und 5.

    Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Aus Verbrauchersicht ist zu begrüßen, dass sich die führenden Supermärkte und Discounter in Deutschland auf den Ausstieg aus den Haltungsformen 1 und 2 bis 2030 festgelegt haben. Bei der Umsetzung müssen die Supermärkte aber deutlich aktiver werden. Der Handel verfügt über die größte Marktmacht, die höchsten Profitraten in der Lebensmittelkette und über die Mittel für mehr Tierwohl-Werbung. Lidl, Edeka, Rewe und Co. müssen zum Beispiel in Dreiparteienverträgen mit Fleischlieferanten und landwirtschaftlichen Tierhaltungen sicherstellen, dass Tierschutzinvestitionen sich lohnen. Hier muss auch die Politik nachhelfen: Wir fordern ein gesetzliches Gebot für kostendeckende Erzeugerpreise, schriftliche Verträge in der Lebensmittelkette, eine deutliche Reduktion der Tierbestände auf einen klima- und gewässerverträglichen Umfang und mehr Platz pro Tier.“

    Hintergrund:

    Für die Recherche wurden im Herbst 2025 bis Januar 2026 die zehn größten Schlachtbetriebe in Deutschland angeschrieben, ein Drittel von ihnen nahm an der Befragung teil. Zudem wurden Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft und Fleischverarbeitung per qualitativer Befragung nach ihren Erfahrungen, konkreten Tierwohl-Vereinbarungen sowie Einschätzungen gefragt, wie das selbstgesteckte Ziel der Supermärkte erreicht werden könnte. Ergänzend wurden Beiträge der Fachliteratur ausgewertet. Ein Fragebogen, der direkt an die Supermarktunternehmen versendet wurde, blieb von diesen unbeantwortet.

    Link:

    Die Rechercheergebnisse finden Sie hier: https://l.duh.de/p260805a

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    Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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    Quelle: Supermärkte tun zu wenig für Ausstieg aus schlechtesten Haltungsstufen: Deutsche Umwelthilfe fordert konsequentes Verkaufsende bis 2030 und mehr Investitionen in Tierwohl

  • Bremen versagt beim Klimaschutz: Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage ein

    Bremen versagt beim Klimaschutz: Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage ein

    Bremen (ots) –

    – Emissionen des Landes Bremen sinken zu langsam: Statt der gesetzlichen Vorgabe zur CO2-Minderung um 60 Prozent wird bis 2030 lediglich eine Minderung von 40 bis 45 Prozent erwartet
    – Bremer Senat ignoriert Fristen für Klimaschutzbericht und zusätzlichen Maßnahmenkatalog – DUH reicht Klage beim Oberverwaltungsgericht in Bremen ein
    – DUH fordert Bremer Senat auf, konkrete, wirksame und quantifizierte Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht heute Klimaklage gegen den Bremer Senat beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ein. Ziel der Klage ist die Ausarbeitung eines wirksamen Klimaschutzplans, der darlegt, wie Bremen sein gesetzliches Klimaschutzziel für 2030 noch erreichen kann und welche zusätzlichen Maßnahmen dafür umgesetzt werden. Nach dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz müssen die CO2-Emissionen des Landes bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 sinken. Tatsächlich betrug die Minderung im Jahr 2024 lediglich 34,8 Prozent. Eine aktuelle Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, die der Bremer Senat selbst in Auftrag gegeben hat, geht bis 2030 von einer maximal 45-prozentigen Minderung der CO2-Emissionen aus – selbst wenn alle geplanten Klimaschutzmaßnahmen des Landes vollständig umgesetzt würden.

    Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Bremer Senat behandelt sein eigenes Klimaschutzgesetz wie eine unverbindliche Empfehlung und verstößt damit gegen Recht und Gesetz. Obwohl Bremen nachweisbar zu wenig CO2 einspart, lässt der Senat Frist um Frist verstreichen und legt keinen zusätzlichen Maßnahmenkatalog vor. Damit verspielt der Bremer Senat wertvolle Zeit, die für wirksamen Klimaschutz dringend gebraucht wird. Wir lassen das nicht weiter zu und werden den Senat mit unserer Klimaklage zum Handeln zwingen. Bremen muss umgehend sämtliche Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehören insbesondere eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, ein deutlich stärkerer Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung.“

    Das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz sieht für den Fall einer drohenden Zielverfehlung ein verbindliches Nachsteuerungsverfahren vor. Nach Veröffentlichung der vorläufigen CO2-Bilanz im März 2026 hätte der Senat der Bremischen Bürgerschaft spätestens bis zum 31. Mai 2026 berichten müssen, ob das Klimaziel für 2030 voraussichtlich erreicht wird. Ein solcher Bericht wurde nicht veröffentlicht.

    Da die vorliegenden Zahlen deutlich auf eine Zielverfehlung hindeuten, hätte der Senat zudem spätestens bis zum 31. Juli 2026 den Entwurf eines zusätzlichen Maßnahmenkatalogs vorlegen müssen. Auch dies ist bisher nicht geschehen. Dadurch werden sowohl die gesetzlich vorgesehene Prüfung durch den Sachverständigenrat als auch der anschließende Beschluss eines wirksamen Klimaschutzplans rechtswidrig blockiert.

    Link:

    Die Klageschrift können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://l.duh.de/p260805

    Pressekontakt:

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

    DUH-Newsroom:
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    www.duh.de

    Quelle: Bremen versagt beim Klimaschutz: Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage ein

  • Neuer Eilantrag gegen Förderplattform Mittelplate: Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Stopp von rechtswidriger Ölförderung im Wattenmeer

    Neuer Eilantrag gegen Förderplattform Mittelplate: Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Stopp von rechtswidriger Ölförderung im Wattenmeer

    Berlin (ots) –

    – Erforderliche Naturverträglichkeitsprüfung fehlt erneut: DUH erweitert Klage auf neuen Hauptbetriebsplan 2026 bis 2028 des Ölkonzerns Harbour Energy
    – Neuer Eilantrag der DUH soll zudem aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans wiederherstellen
    – DUH fordert sofortigen Stopp rechtswidriger Ölbohrungen auf Förderplattform Mittelplate im Wattenmeer

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht weiterhin gerichtlich gegen die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer vor. Die DUH hat ihre Klage gegen den bisherigen Hauptbetriebsplan 2024 bis 2026 auf den neu zugelassenen Hauptbetriebsplan für die Jahre 2026 bis 2028 erweitert. Auch für diesen wurde nach Kenntnis der DUH weder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung noch eine Vorprüfung durchgeführt. Eine solche Prüfung ist nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebiets, wie im vorliegenden Fall, nicht sicher ausgeschlossen werden können. Nach Auffassung der DUH darf sich das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des Betriebsplans nicht dadurch entziehen, dass zeitlich befristete Betriebspläne enden und durch neue, inhaltlich vergleichbare Zulassungen ersetzt werden.

    Am 26. Februar 2026 hatte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein aufgrund der fehlenden Naturverträglichkeitsprüfung im Eilverfahren einen sofortigen Förderstopp der Plattform angeordnet. Der Vollzug dieses Beschlusses wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht Schleswig am 6. März 2026 vorläufig ausgesetzt. Die DUH hat am 31. Juli 2026 parallel zur Klageerweiterung einen neuen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht, um die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans wiederherzustellen. Bis zur Entscheidung über die Klage dürfte die Ölförderung nicht fortgesetzt werden.

    Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Noch immer wird im Weltnaturerbe Wattenmeer Öl gefördert, ohne die Auswirkungen auf Natur und Artenvielfalt überhaupt zu prüfen. Der britische Ölkonzern Harbour Energy und das Landesamt schreiben mit dem neuen Hauptbetriebsplan genau den rechtswidrigen Zustand fort, gegen den wir bereits gerichtlich vorgegangen sind. Nachdem der ausgelaufene Hauptbetriebsplan vor Gericht als rechtswidrig festgestellt wurde, darf die Genehmigungsbehörde nicht einfach einen neuen Hauptbetriebsplan zulassen, der die Belange des Naturschutzes erneut ignoriert. Mit der Klageerweiterung und dem neuen Eilantrag machen wir deutlich: Durch den bloßen Austausch eines befristeten Betriebsplans wird aus einem rechtswidrigen Vorgehen kein rechtmäßiger Betrieb.“

    Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Auf dem Papier hat das Wattenmeer den höchsten Schutzstatus. Trotzdem wird die Ölförderung auf der Mittelplate seit Jahrzehnten behandelt, als würden diese Schutzvorschriften dort nicht gelten. Die gesetzlich vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung ist keine Formalie, sondern das zentrale Instrument, um irreversible Schäden an geschützten Lebensräumen zu verhindern. Solange eine rechtmäßige Prüfung fehlt, darf die Förderung nicht fortgesetzt werden. Alles andere würde den Schutzstatus des Wattenmeeres faktisch entwerten.“

    Hintergrund:

    Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate liegt mitten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Die Plattform verursacht Belastungen durch Bohr- und Förderbetrieb, Schiffsverkehr, Lärm und Licht und bringt außerdem das Risiko einer Havarie und Ölpest mit sich. Betroffen sind unter anderem Seehunde, Kegelrobben, Schweinswale, Seegraswiesen sowie zahlreiche Rast- und Zugvögel. Das Gebiet ist seit 1998 als FFH-Gebiet und seit 2001 als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Als sogenanntes Natura-2000-Gebiet ist es Teil eines EU-weiten Netzes von Schutzgebieten, das der Erhaltung bedrohter Arten und Lebensräume dient. Eine umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung des seit 1987 laufenden Förderbetriebs wurde dennoch bislang nicht durchgeführt.

    Link:

    DUH-Hintergrundpapier zur Förderplattform Mittelplate: https://l.duh.de/p260803

    Pressekontakt:

    Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
    0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

    Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
    0160 4334014, zerger@duh.de

    Julian Schwartzkopff, Teamleiter Gasausstieg
    0157 85235336, schwartzkopff@duh.de

    DUH-Newsroom:
    030 2400867-20, presse@duh.de

    www.duh.de

    Quelle: Neuer Eilantrag gegen Förderplattform Mittelplate: Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Stopp von rechtswidriger Ölförderung im Wattenmeer