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  • Dacharbeiten: Diese Pflichten haben Eigentümer

    Dacharbeiten: Diese Pflichten haben Eigentümer

    Berlin (ots) –

    Wer Arbeiten am Dach beauftragt, muss mehr tun, als einen Fachbetrieb auszuwählen. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, sichere Zugänge zum Dach zu ermöglichen, auf besondere Gefahren hinzuweisen und – wenn nötig – Schutzmaßnahmen zu beauftragen. Darauf weisen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hin. Sie haben die wichtigsten Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer in einem neuen Flyer zusammengefasst.

    „Gerade kleinere oder vermeintlich schnelle Arbeiten werden häufig unterschätzt. Doch ob eine kleine Reparatur oder eine umfangreiche Sanierung – auf dem Dach hat Sicherheit immer Vorrang. Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen deshalb von Anfang an mitgedacht werden“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.

    Ob Wartung, Reparatur oder Instandsetzung: Dacharbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn Beschäftigte das Dach sicher erreichen, betreten und dort arbeiten können. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Fachbetrieb frühzeitig über besondere Gefahren informieren, etwa über Lichtkuppeln, Dachfenster oder Solaranlagen. Fehlen dauerhafte Schutzeinrichtungen am Gebäude, plant das ausführende Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese beauftragen – beispielsweise ein Gerüst, Abdeckungen oder die Sicherung von Lichtkuppeln. Für die sichere Ausführung der Arbeiten bleibt das Unternehmen verantwortlich.

    „Wer notwendige Schutzmaßnahmen frühzeitig mit dem Fachbetrieb bespricht und abstimmt, schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf. Das schützt die Beschäftigten und hilft zugleich, Unfälle, Verzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden“, ergänzt Felix Schneider, Vizepräsident des ZVDH und dort unter anderem zuständig für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    Der Flyer „Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/dacharbeiten-beauftragen-das-muessen-eigentuemerinnen-und-eigentuemer-wissen)“ erläutert die wichtigsten Pflichten und enthält eine Checkliste, mit der sich Dacharbeiten sicher vorbereiten lassen.

    Weitere Informationen:

    – Initiative Sicher auf dem Dach (https://www.bgbau.de/sicher-auf-dem-dach)

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    Birte Hagedorn, E-Mail: presse@bgbau.de, Telefon: 030 85781-681

    Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse@bgbau.de, Telefon: 030 85781-461

    Über die BG BAU

    Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 614.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 48.000 private Bauvorhaben. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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    BG BAU – Pressestelle, Bundesallee 210, 10719 Berlin
    E-Mail: presse@bgbau.de

    Quelle: Dacharbeiten: Diese Pflichten haben Eigentümer

  • Hitze gefährdet die Gesundheit von Beschäftigten am Bau

    Hitze gefährdet die Gesundheit von Beschäftigten am Bau

    Berlin (ots) –

    Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sind durch Hitzeperioden wie derzeit besonders gefährdet: Das Risiko für Erkrankungen und Arbeitsunfälle steigt nachweislich. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) appelliert daher an Unternehmensverantwortliche, rechtzeitig Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei können die von der BG BAU bereitgestellten Hitzeaktionspläne helfen.

    „Die hohen Temperaturen im Juni haben die Beschäftigten der Bauwirtschaft enorm belastet“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU. „Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen sich für die nächsten Hitzeperioden wappnen und Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen. Dazu zählen Verschattungen, ausreichend Trinkwasser, zusätzliche Pausen und klare Abläufe für Notfälle.“

    Hitzeschutz organisieren

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    Beim Hitzeschutz auf Baustellen unterstützt die BG BAU Unternehmen mit Hitzeaktionsplänen für den Innen- (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hitzeaktionsplan-indoor-baustellen) und Außenbereich (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hitzeaktionsplan-outdoor-baustellen), Checklisten und Informationsmaterialien. Die Angebote helfen dabei, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, Zuständigkeiten festzulegen und wirksame Maßnahmen für heiße Arbeitstage (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze/sonne-und-hitze-mit-diesen-massnahmen-verhindern-sie-hitzebedingte-erkrankungen-am-arbeitsplatz) vorzubereiten und umzusetzen. Neben der Hitze bleibt auch die ultraviolette (UV-) Strahlung eine erhebliche Gefährdung für Beschäftigte im Freien.

    Vorrang haben dabei technische Maßnahmen, die Belastungen möglichst direkt an der Quelle reduzieren, wie Wetterschutzzelte, Sonnensegel oder kühlere Pausenbereiche wie zum Beispiel klimatisierte Räume. Hinzu kommen organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen, Trinkregeln, klare Zuständigkeiten und vorbereitete Notfallabläufe. Persönliche Schutzmaßnahmen ergänzen diese Schritte. Dazu gehören etwa Schutzkleidung und Schutzbrillen gegen UV-Strahlung, Kopfbedeckungen, Sonnencreme oder Kühlwesten. Sie ersetzen technische und organisatorische Lösungen jedoch nicht.

    Beschäftigte sensibilisieren und unterweisen

    Beschäftigte sollten Warnzeichen einer hitzebedingten Überlastung kennen. Dazu gehören Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, ungewöhnliche Erschöpfung, Verwirrtheit oder Koordinationsprobleme. Wichtig ist zudem, nicht nur auf den eigenen Gesundheitszustand, sondern auch auf Kolleginnen und Kollegen zu achten.

    Treten entsprechende Beschwerden auf, muss die betroffene Person aus der Hitze gebracht und Erste Hilfe geleistet werden. Bei schweren oder anhaltenden Symptomen muss der Rettungsdienst gerufen werden. Klar geregelte und allen Beschäftigten bekannte Notfallabläufe helfen dabei, im Ernstfall schnell reagieren zu können.

    Förderung für Sonnen- und Hitzeschutz

    Auch Investitionen in Schutzmaßnahmen gegen Hitze können sich lohnen: Mit finanziellen Anreizen (https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/suche/suche-id/9e5b661c8308924064e594c2caf87cf6/filter-ausblenden/ja) fördert die BG BAU unter anderem individuellen Sonnen- und Hitzeschutz, etwa Kühlwesten, UV-Schutzkleidung oder geeignete UV-Schutzbrillen. Damit sollen Unternehmen motiviert werden, wirksame Prävention nicht erst im Notfall, sondern frühzeitig umzusetzen.

    Weitere Informationen:

    – Maßnahmen gegen hitzebedingte Erkrankungen: www.bgbau.de/sonne-hitze
    – Hitzeaktionspläne der BG BAU für Arbeitsplätze im Innen (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hitzeaktionsplan-indoor-baustellen)- und Außenbereich (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hitzeaktionsplan-outdoor-baustellen)
    – Betriebsanweisung Arbeiten im Freien bei Hitze: www.bgbau.de/ba-hitze
    – Arbeitsschutzprämie Arbeitsmittel zur Verschattung: www.bgbau.de/wetterschutzzelt
    – Arbeitsschutzprämie Sonnen- und Hitzeschutz: www.bgbau.de/uv-schutz-individuell
    – Sicher arbeiten bei Sonne: UV-Strahlung und Hitze (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze)

    Pressekontakt

    Birte Hagedorn, E-Mail: presse@bgbau.de, Telefon: 030 85781-681

    Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse@bgbau.de, Telefon: 030 85781-461

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